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Hannersbergrennen

Hannersbergrennen

  • AT, Hannersberg
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25. May 2015 00

Ausschreibung zum Hannersbergrennen am 26. Juli 2015

Das Hannersbergrennen ist eine Gleichmäßigkeitsprüfung für historische Automobile. Gefahren wird auf gesperrter Strecke. Die Durchschnittsgeschwindigkeit von maximal 50 km/h ist unbedingt einzuhalten, die Strecke führt teilweise mitten durch den Ort Hannersdorf. Die Streckenlänge beträgt etwa 3,3 km.
 
Ziel der Prüfung ist es, eine im 1. Wertungslauf frei gewählte Durchfahrtszeit im 2.  Wertungslauf auf die Hundertstelsekunde genau zu erreichen. Die Strecke wird von allen Teilnehmern im Rahmen des Gesamtablaufes nach Startnummern zunächst  befahren und besichtigt. Im Rahmen dieser Besichtigungsfahrt werden die Fahrzeuge im Ortskern kurz angehalten und den Zuschauern von einem Moderator vorgestellt (Stoppuhr drücken).
 
Die Messung erfolgt mittels Lichtschranken. Es gilt die Zeitnehmung des Veranstalters, gegen sie ist kein Protest zulässig. Abweichungen von der Sollzeit (=die Zeit des 1. Wertungslaufes) bedeuten  je einen Strafpunkt pro Hundertstel. Sieger ist, wer die wenigsten Strafpunkte erhält. Gewertet werden die einzelnen Baujahrsklassen sowie die Gesamtreihenfolge.  

Klassen:
Klasse I bis Bj. 1949
Klasse II bis Bj. 1959
Klasse III bis Bj. 1969
Klasse IV bis Bj. 1979
 
Die Wertungsläufe dürfen von den Fahrern bzw. deren Beifahrern nur mit mechanischen Uhren gestoppt werden. An Wegstreckenzählern sind rein mechanische Geräte (Halda, Belmog etc.) und solche mit mechanischer Anzeige (z. B. Retrotrip) gestattet. Elektronische Stoppuhren Schnittcomputer oder Smartphones sind nicht zulässig.
 
Der Veranstalter behält sich die Auswahl der teilnehmenden Fahrzeuge vor und kann Nennungen ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Fahrzeuge müssen sich in weitgehend originalem sowie technisch gutem Zustand befinden und zum Verkehr zugelassen sein. Blaue Probefahrtkennzeichen sind bei Einhaltung der StVo. erlaubt. Der Fahrer hat die vorgeschriebenen, amtlichen Fahrzeugpapiere mit sich zu führen. Ausländische Teilnehmer müssen überdies einen Haftpflichtversicherungsnachweis mit sich führen (Grüne Versicherungskarte). Die Klasseneinteilung erfolgt nach dem Baujahr. Proteste gegen die Wertung sind nicht zulässig.
Nennschluss ist der 22. Juni 2015.  Voraussetzung dafür ist, neben einem vollständig ausgefüllten Nennformular, die Überweisung des Nenngeldes.

Vorläufige Bestätigung: Das Starterfeld ist im ersten Jahr aus organisatorischen Gründen auf 80 Fahrzeuge limitiert. Sollten mehr als 80 Anmeldungen eintreffen behält sich der Veranstalter vor, eine Auswahl zu treffen, um möglichst viele unterschiedliche Fahrzeugtypen am Rennen teilnehmen zu lassen. Sollte dies eintreffen, wird den betroffenen Teilnehmern das Nenngeld umgehend zurückerstattet.  Der Veranstalter versendet die finalen Nennbestätigungen binnen 8 Tagen nach Nennschluss.

Das Nenngeld beträgt  80,-- Euro für Auto inklusive Fahrer bzw. 120,-- für Auto, Fahrer und Beifahrer bzw. 40,-- für jede weitere Begleitperson und beinhaltet folgende Leistungen des Veranstalters: die Durchführung der Gleichmäßigkeitsprüfung (professionelle Zeitnehmung, Straßensperre, Streckenposten, Streckensicherung), ein großes burgenländisches Frühstück im Rahmen der Fahrerbesprechung, ein  herzhaftes warmes Mittagessen und ein Getränk, einen Gutschein für eine Weinprobe bei der Weinverkostung im Rahmen der Siegerehrung sowie ein Begrüßungssackerl und Preise für die jeweiligen ersten Drei der Fahrzeugklassen sowie des Gesamtklassements.  Außerdem sind Sonderwertungen geplant, zB für die weiteste Anreise. Des weiteren wird eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
 
Jeder Fahrer muss im Besitz eines gültigen Führerscheines der Kategorie „B“ sein. Lizenzen sind nicht erforderlich. Die Fahrer fahren in jeder Hinsicht auf eigene Gefahr und haben die Bestimmungen des Österreichischen Kraftfahrgesetzes sowie der österreichischen Straßenverkehrsordnung genauestens einzuhalten. Weisungen der Organe der Behörden und der Straßenaufsicht sind unbedingt Folge zu leisten. Beanstandungen an den Veranstalter seitens öffentlicher Organe führen zur Disqualifikation des betroffenen Teilnehmers.
Die Fahrzeugabnahme entbindet den Fahrer nicht von der Verantwortung bezüglich der vollen Betriebs- und Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges. Die Fahrer tragen die volle zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle, von ihnen oder ihren Fahrzeugen verursachten und/oder angerichteten Schäden. Des Weiteren erkennen die Fahrer mit Abgabe ihrer Nennung die Ausschreibungsbedingungen an, und unterwerfen sich diesen. Sie verzichten durch Abgabe ihrer Nennung auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen den Veranstalter, dessen Funktionäre oder irgendwelche andere Personen, die mit der Veranstaltung in Verbindung stehen. Die Straßenverwaltungen übernehmen keine wie immer geartete Haftung für eine für diese Veranstaltung geeignete Beschaffenheit der Fahrbahn.
 
Dazu ein Hinweis: die Strecke, auf der der Wettbewerb abgehalten wird, ist durchgehend asphaltiert. Allerdings ist der Straßenbelag dort und da in die Jahre gekommen. Die Strecke wurde im Vorfeld mit verschiedenen historischen Fahrzeugen problemlos befahren, ist aber für reinrassige Rennwagen mit nur wenigen Zentimetern Bodenfreiheit nicht geeignet.
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